Reaktive Brandschutzsysteme sind chemische Beschichtungen, die bei Temperatureinfluss im Brandfall reagieren und wärmedämmende Wirkung entfalten, indem sie eine schaumartige Schutzschicht bilden. So verbessern diese den Feuerwiderstand eines beschichteten Stahlbauteils. Sie bestehen i .d. R. aus einer Korrosionsschutzgrundierung oder einem Haftvermittler für verzinkten Stahl, der reaktiven Komponente und ggf. einem Deckanstrich. Sie können im Streich-, Roll- oder Airless-Spritzverfahren aufgebracht werden.
Um die erforderliche Schichtdicke zu bestimmen, ist die Berechnung des U/A-Wertes notwendig. Dieser Wert gibt das Verhältnis zwischen dem Umfang und der Querschnittsfläche des Stahlbauteils an, wobei die durch Feuer beeinflussten Umfangsflächen berücksichtigt werden müssen. Wenn zum Beispiel eine Betonplatte auf einem Stahlträger liegt, werden nur die sichtbaren Flächen des Stahlbauteils in die Berechnung einbezogen. Die DIN 4102-4 beinhaltet Berechnungsformeln und vereinfachte Ansätze für die Berechnung.
Es gilt zu beachten, dass niedrige U/A-Werte auf massive und schwere Bauteile hinweisen, während hohe U/A-Werte für filigrane und leichte Querschnitte stehen. Mit steigendem U/A-Wert nimmt die eigene Feuerwiderstandsfähigkeit des Bauteils ab, weshalb die Brandschutzbeschichtung eine wichtigere Rolle übernimmt.
Die Tragfähigkeit von Stahl nimmt bei Temperaturen von etwa 500 °C ab. Bei geringerer statischer Ausnutzung des Tragwerks erhöht sich die kritische Temperatur, was bedeutet, dass höhere Temperaturen am Stahlbauteil toleriert werden können. In deutschen Vorschriften wird jedoch in der Regel von einer Tragfähigkeitsgrenze von 500 °C ausgegangen. Es gibt zwei Möglichkeiten, reaktive Brandschutzsysteme auf Stahlbauteilen nachzuweisen. Erstens, der Nachweis über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung in Verbindung mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG), und alternativ dazu, eine Europäische Technische Bewertung (ETA) in Kombination mit einer aBG.
Reaktive Brandschutzbeschichtungen erfordern Know-how
Die Verarbeitung von Reaktiven Brandschutzbeschichtungen darf nur durch speziell geschultes Personal erfolgen.