Zwischen Einzelträgern (I-Träger, Eisenbahnschienen, seltener Stahlbetonträgern und sehr selten Holzbalken) wölbt sich ein meist gemauerter, seltener gegossener Kreissegmentbogen. Die Spannweite einer einzelnen Kappe liegt zwischen einem und zwei Metern, vereinzelt auch höher. Im Wandanschluss wird die Kappe in die aufgehende Wand eingebunden.
Die Kappen sind überwiegend mit Vollziegeln, oft, aber nicht immer im Verband, gemauert. Die Gewölbe wurden in der Regel auf einer Hilfsschalung aufgemauert. Die Träger der äußeren ein bis zwei Gefache sind häufig mit der Wand mit Zugankern verbunden. Die Anker müssen die Wand mit der Decke kraftschlüssig verbinden, um den Gewölbeschub abzufangen. Die Zwickel sind mit verschiedenen zeittypischen Schüttungen aufgefüllt. Als Fußboden diente ursprünglich meist eine Dielung auf in der Schüttung eingelegten Rahmenhölzern oder Nassestriche als Fliesenträger.
Im Zuge der Industrialisierung in Deutschland breitete sich die Kappendecke aus Eisenträgern und Backsteinen flächendeckend aus. Das Zeitalter der Eisenbahn hat einen wesentlichen Anteil an der Verbreitung dieser Baukonstruktion: Der Transport der beiden massereichen Bauteile wurde stark vereinfacht. Und ausgemusterte Eisenbahnschienen wurden, auch wenn sie statisch weniger geeignet als I-Profile waren, selbst als Träger für Kappendecken verwendet.
Kappendecken wurden in erster Linie in Gewerbebauten und landwirtschaftlich genutzten Gebäuden verwendet. In Wohngebäuden blieben sie der Kellerdecke und Räumen unterhalb von Nassräumen, wie Waschküchen, vorbehalten. Die gewölbte Untersicht war zur Hochzeit der Kappendecken unerwünscht in Wohnräumen und wurde mit unterschiedlichen Verfahren kaschiert.
Die Konstruktionshöhe der Kappendecken erwies sich als problematisch. Bei größeren Spannweiten und entsprechend höherem Querschnitt konnte in Gebäuden, die vollständig mit Kappen versehen werden sollten, durchaus die Höhe für ein Geschoss verloren gehen.
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